Sie wählen in einem vertrauten Dokumentendienst die Vorschau, doch scheinbar passiert nichts. Wiederholtes Klicken kann mehrere Vorgänge anstoßen, ohne die Ursache zu klären. Prüfen Sie zunächst, ob ein neuer Tab geöffnet wurde, eine Datei im Downloadordner liegt oder der Browser ein blockiertes Fenster meldet.
Den Hinweis auf das blockierte Fenster prüfen
Diese Anleitung bezieht sich auf Chrome am Computer. Blockiert Chrome ein Pop-up, kann in der Adressleiste ein entsprechendes Symbol erscheinen. Öffnen Sie diesen Hinweis und prüfen Sie den aufgeführten Link. Darüber lässt sich das einzelne Fenster öffnen; eine dauerhafte Ausnahme ist dafür nicht zwangsläufig nötig.
Angenommen, Sie haben bewusst eine Vorschau Ihres eigenen Dokuments angefordert. Prüfen Sie, ob das Fenster zu dieser Aktion und zum verwendeten Dienst gehört. Ein unerwartetes Angebot gehört nicht automatisch dazu, nur weil es gleichzeitig erscheint. Ist Ihnen das Ziel unbekannt, lesen Sie zunächst die Anleitung des Dienstes.
Ohne Blockierungshinweis bleibt die Ursache offen. Suchen Sie auf der Seite nach einer Fehlermeldung oder einem noch laufenden Export. Mehrere Browsereinstellungen gleichzeitig zu ändern erschwert die Zuordnung des Problems.
Dauerhafte Ausnahmen eng begrenzen
Nutzen Sie denselben vertrauenswürdigen Dienst regelmäßig und benötigt der Vorgang Pop-ups, können Sie diese in Chrome für die betreffende Website dauerhaft erlauben. Prüfen Sie vor dem Speichern, welche Website im Dialog steht. Behalten Sie die allgemeine Voreinstellung bei, statt wegen einer Vorschau überall Pop-ups zuzulassen.
Entfernen Sie die Ausnahme, sobald Sie sie nicht mehr benötigen, oder blockieren Sie Pop-ups dieser Website wieder. Website-Benachrichtigungen haben eine eigene Berechtigung; ihre Freigabe ist nicht dieselbe Lösung. Auf verwalteten Schul- oder Arbeitsgeräten kann die Administration diese Einstellungen vorgeben.
Wiederholen Sie die gewünschte Aktion abschließend einmal und prüfen Sie das entstandene Dokument. Ein geöffnetes Fenster beweist noch nicht, dass der Export die richtigen Seiten oder die aktuelle Fassung enthält.