Die Kalender-App war nach zwei Tagen wieder vom Handy verschwunden. Ihre Verbindung zum Konto kann trotzdem weiterbestehen. Eine App zu deinstallieren und eine im Konto erteilte Berechtigung zurückzunehmen sind zwei verschiedene Schritte.
Entscheidend ist die Berechtigung
Öffnen Sie in den Einstellungen Ihres Google-Kontos die Verbindungen zu Drittanbietern. Prüfen Sie zuerst, welches Konto geöffnet ist, besonders wenn Sie private und berufliche Konten verwenden. Sehen Sie sich dann die Details eines Dienstes an, den Sie nicht mehr nutzen oder nicht zuordnen können.
Google unterscheidet mehrere Verbindungen. „Über Google anmelden“ ermöglicht die Anmeldung bei einem anderen Dienst. Ein Zugriff auf Ihr Google-Konto kann einer App dagegen bestimmte Daten oder Funktionen zugänglich machen. Eine Verknüpfung kann auch in die andere Richtung wirken: Google erhält Zugriff auf einen anderen Dienst. Eine App kann mehrere Verbindungstypen haben.
Ein Eintrag in dieser Liste bedeutet also nicht automatisch, dass die App Ihre E-Mails lesen darf. Lesen Sie die tatsächlich erteilten Berechtigungen.
Den eigenen Zugang erhalten
Wenn Sie den Dienst weiter nutzen, klären Sie vor dem Entfernen der Google-Anmeldung, wie Sie sich danach anmelden können. Ob ein anderer Anmeldeweg möglich ist, hängt vom Dienst ab. Prüfen Sie ihn, bevor Sie Ihren einzigen bequemen Zugang zu wichtigen Dateien entfernen.
Bei einem ausrangierten Kalenderdienst prüfen Sie die Kalenderberechtigungen und entfernen die nicht mehr benötigte Verbindung. Öffnen Sie anschließend die Liste erneut und kontrollieren Sie die Details. Das Löschen der Handy-App allein reicht für diese Prüfung nicht aus.
Bereits kopierte Daten bleiben ein eigener Punkt
Ein entzogener Zugriff holt bereits übermittelte Informationen nicht zurück. Wenn Sie auch das alte Benutzerkonto oder gespeicherte Kopien löschen möchten, prüfen Sie dafür die Konto- und Löschfunktionen des jeweiligen Anbieters.
Für Ihre eigene Notiz genügen Dienstname, entfernte Verbindung und Datum. Ein Screenshot mit Ihrer E-Mail-Adresse oder privaten Kalendereinträgen ist dafür nicht nötig.